Modul 3 - Ergänzungskraft in Mini-Kitas

Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern

Block B: Modul 3 - Qualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas

Das Modul zielt darauf ab, die Teilnehmer*innen auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die
Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und um Kompetenzen ergänzt, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.

Zum Beispiel:

  • Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP?
  • Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um?
  • Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation?
  • Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit?
  • Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?

Aktuelle Termine

September
Block B Modul 3: Ergänzungskraft in Mini-Kitas 034 Block B - Modul 3: Qualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas
September
Block B Modul 3: Ergänzungskraft in Mini-Kitas M3-2409 Block B - Modul 3: Qualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas
Februar
Block B Modul 3: Ergänzungskraft in Mini-Kitas M3-2502C Block B - Modul 3: Qualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas
Februar
Block B Modul 3: Ergänzungskraft in Mini-Kitas M3-2502 Block B - Modul 3: Qualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas
September
Block B Modul 3: Ergänzungskraft in Mini-Kitas M3-2509 Block B - Modul 3: Qualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas

 

> Kompetenzerwerb und Methoden

Kompetenzerwerb

  • Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handelns und Planens
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
  • Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und gezielterem Verständnis von kindlichen Bildungsprozessen
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse (Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft, Übergänge etc.)

Methoden

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops und flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen,
Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.

Zugangsvoraussetzung

  • erfolgreiche Teilnahme an Modul 2
    oder Abschluss einer mindestens zweijährigen nicht-einschlägigen Berufsausbildung
    oder Abschluss der Ausbildung zum*zur Heilerziehungspflegehelfer*in
    oder erfolgreiche Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“
    oder abgeschlossenes nicht-einschlägiges Studium

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung)
  • bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)

Darüber hinaus ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, Kita, im offenen oder kooperativen Ganztag oder der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft. Ein Mindestumfang der wöchentlichen Arbeitszeit ist dabei nicht vorgeschrieben.
Achtung: Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.

 

> Zertifizierungsvoraussetzungen

 

  • Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen
  • Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen: Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien
  • Videofeedback: Einbringen eines eigenen Videos sowie aktive Teilnahme an einem Feedbackgespräch zu dieser Videosequenz
  • Schriftliche Dokumentation und mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz

Fehlzeitenregelung: Fehlzeiten bis zu 18 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.

Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden

Kosten und Finanzierung

Der Kurs wird als Selbstzahlermodell angeboten, das heißt, er wird über Teilnahmegebühren finanziert.

Hier sind Kommunen und Träger gefragt, einen eigenen Beitrag zu leisten und ihr späteres Personal bei der jeweiligen Qualifizierung zu unterstützen, etwa durch Freistellung, Kostenbeteiligung oder Übernahme der Teilnahmegebühren. Fragen Sie Ihren (künftigen) Arbeitgeber nach konkreten Unterstützungsmöglichkeiten!

Wir sind AZAV-zertifiziert, daher gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kursgebühr über verschiedene Programme der Arbeitsagentur finanziert zu bekommen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Die Teilnahmegebühr beträgt derzeit 1.700,- €

Ab 2025 ändern wir unsere Preise, die Höhe der Teilnahmegebühr für Kurse ab Januar 2025 veröffentlichen wir so bald wie möglich.

> Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung

 

Mit Beginn des Moduls 3:

Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).

Wird dieses Ziel verfehlt, kann mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.

Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in
Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.

 

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